Berthold, Erzbischof von Mainz, bekundet, dass sein Getreuer Hans von Aschhausen vor seinem Tode ihn als Landesfürsten zum obersten Vormund für das damals noch ungeborene Kind seiner Ehefrau Margreth, geb. von Berlichingen, bestimmt hat. Nach der Geburt des Hans Jörg von Aschhausen bestellt er nun mit Rat der vor ihm erschienenen väterlichen und mütterlichen Freundschaft des Kindes Götz von Berlichingen und Johann Fabri, Keller zu Buchen, als dessen Vormünder; gemeinsam oder einzeln sollen diese einen Knecht mit der Verwaltung des Schlosses Aschhausen beauftragen, der ihnen jährlich Rechnung zu legen hat, in die auch Gesandte des Erzbischofs und die Freundschaft des Kindes Einsicht haben sollen; die Vormünder sollen ferner Vollmacht haben, sich mit dem Erzstift, dem Hans v. Aschhausen wegen Schulden verschiedene Gülten zu Aschhausen, Merchingen und Erlenbach verschrieben hat, und mit der Schwester des Verstorbenen, Anna, wegen deren Forderungen vertraglich zu einigen und der Witwe des Verstorbenen gemäß dem Heiratsbrief ihr eingebrachtes Heiratsgut, Gegengeld und Morgengabe zuzuweisen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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