Gf. Ulrich von Berg beurkundet, daß Konrad gen. von Sulmingen, der Sohn Hermanns von Sulmingen, sein Eigenmann (der uns in rechter Eigenschaft zugehört), seine Besitzung in Sulmingen beim Wasser um 8 Mark an Äbtissin und Kv.zu H. verkauft, und daß er selbst auf dessen Bitte seine Zustimmung gibt.