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Diederich Anton v. Grevingen und der Kornet v. Plönies bekennen von den Gebrüdern v.Papen – Köningen ihnen gebührende Quoten von 2 Kapitalien zu 800 und 500 Rthlr., die von ihrer verstorbenen Schwester und Schwägerin Fräulein Maria Clara v. Plonnies auf sie vererbt worden sind mit 520 Rthlr. Hauptsumme samt Zinsen 24 Rthlr.48 Stüber erhalten zu haben. Die Obligation darüber ist in Händen des Herrn von Rödinghausen und wird annuliert. Der Notar Franz Wilhelm Böddicker bestätigt die in Gegenwart der Herren Franz Anton v.Schüler und Johann Florenz v. Lilien getätigt Zahlung.

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