Urfehde Nr. 247
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7322
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1561 Dezember 13
Regest: Caspar Knapp, wohnhaft zu Betzingen +), bekennt, dass er in vergangener Zeit wegen seiner üblen Haushaltung im Gefängnis der Herren zu Reutlingen lag und daraus entlassen wurde in der Hoffnung, er würde sich anders und wesenlicher (= ordentlicher) in die Sache schicken. Aber das half bei ihm soviel, dass er in die vorigen Fusstapfen trat und wieder da anfing, wo er aufgehört hatte, und wenn nicht stattlich (= gebührend) Einsehen geschähe, so wäre nichts gewisser, als dass er und die Seinen schliesslich in Verderben und Armut kommen müssten. Ferner: als ihm der Schultheiss zu Betzingen bei seiner Treu (= auf sein Wort) gen Reutlingen vor den Rat zu kommen auferlegte, schlug Knapp es in die Luft, zog weg und zeigte sich ungehorsam. Deshalb nahm ihn der Rat zu Reutlingen abermals in Haft und hielt ihn eine Zeitlang fest. Bei der Freilassung schwor Knapp einen Eid, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herrn zu Reutlingen, die Stadt und all die Ihren ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Bei seinem Eid soll und will er künftig Leib und Gut ohne Erlaubnis der Herren nicht verändern, keine Wehr, Degen, Messer oder andere Waffe tragen, in keine öffentliche Zech gehen, keines seiner Güter versetzen, verkaufen, darauf entlehnen noch sie ohne Erlaubnis des Rats mit Gülten oder sonstwie beschweren - alles bis zu der Herren Gnad und Erlaubnis, sondern sich mit der Hilf Gottes in eine ziemliche, bleibliche (= dauerhafte) Haushaltung schicken, wie einem Biedermann wohl ansteht. Für solche Straf will er den Herrn sein Leben lang sich dankbar beweisen. Wenn er über kurz oder lang eine Forderung an sie oder die Ihren hätte, will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen. Wenn er aber diesen Eid und Urfehde nicht hielte, so soll sein Versetzen, Verkaufen; Beschweren und Entlehnen keine Kraft haben. Zudem mögen ihn die Herren als einen meineidigen, treulosen Mann nach seinem Verschulden strafen. Davor soll ihn nichts schützen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Marx Nippenburger, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Bemerkungen: +) vgl. Deutsches Geschl.-Buch Bd. 41 S. 277
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Bemerkungen: +) vgl. Deutsches Geschl.-Buch Bd. 41 S. 277
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ