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Streit Schuhmacheramt ./. Jakob Voss wegen Verletzung des Lichtrechts des Klägers durch einen Neubau an der Bergstraße neben dem Schuhmacherhaus
Enthält: Kläger ist das Schuhmacheramt, vertreten durch die Gildemeister Johan Froning (an dessen Stelle 1621 Johan Roleman) und Wilhelm Wermeling. Prozessvertreter: Franz Peick, seit 1617 Bernard Greving. Beklagter ist Jakob Voss an der Bergstraße. Prozessvertreter: Wennemar Vinanden und nach dessen Tod im Jahre 1620 Henrich Slade. Das Schuhmacheramt hat dem Vater des Beklagten, Berndt Voss, ein Haus neben dem Schuhmacherhaus an der Bergstraße verkauft unter der angeblichen - später nochmals - anerkannten Bedingung, dass das verkaufte Haus nicht höher und länger gebaut werden dürfe. Der Neubau des Beklagten verletzt das Lichtrecht des Klägers. Das Schuhmacherhaus gehört 1621 dem Halsdorff. Als Zeugen werden benannt und (jedenfalls zum Teil) im November 1615 durch Dr. Henrich Bockhorst und Dr. Henrich Vent vernommen: Wolter Leiendecker (= Lindeman?), Johan Boeckman, Henrich Wermeling, Herman Frowinck, Berndt Arninck, Johan Achterman, Wessel Türck, Johan Budde, Wennemar Uhrwercker, Henrich Munnichs, Johan Gorkeman, Herman Saedtroewe. Am 5. Juni 1620 ergeht ein Bescheid, unterschrieben von Lic. Dietrich zum Sande und Lic. Henrich Timmerscheitt, dahin: Beklagter soll durch Augenschein beweisen, dass sein Neubau dem Hause des Klägers, jetzt Haltendorffs, das Licht nicht nehme, sonst sollen die Gildemeister beschwören, dass das Haus unter der erwähnten Bedingung verkauft ist. Die Beschwerde des Beklagten hingegen wird durch Bescheid vom 3. April 1621, unterzeichnet von den Doktoren Christian und Gerhardt Kleinsorge, verworfen. Urteil vom 16. Juni 1623, unterzeichnet von Dr. Johan M. Cronenburg und Lic. Winolt Kyven (?), ergeht zu Ungunsten des Beklagten. Anlage: Kaufbrief vom 29. 3. 1584 (in Abschrift): Vor dem Offizial in Münster verkaufen Gerhard Gossen und Everhard Achterman als Gildemeister des Schuhmacheramts dem Leinendecker Berndt Voss und seiner Frau Anna ein Haus mit allen Gerechtigkeiten, besonders auch einer Frauenbank in der Martinikirche. Das Haus liegt an der Bergstraße zwischen Häusern des Amts und des Andreas Stille; das Amt hat es von den Erben des Merten thor Horst genannt Lüneman gekauft; daraus ist eine Rente zu zahlen an Johan Hoyedes, Undermeister im Dom. Neben dem Haus des Schuhmacheramts liegt das Haus der Erben des Matthias Stroist. Zeugen: Prokurator Kaspar Knehem und Wolter Hane, Dienter des Hofes zu Münster.