Erzbischof Berthold zu Mainz, erwählt und bestätigt, bekundet, dass er Philipp von Wolfskehlen (Wolffskelen) im Folgenden genannte Lehen und Mannschaft, die Afterlehen des Ausstellers sind, zu Mannlehen verliehen hat. Falls Philipp keine Mannlehnserben hinterlässt, sollen seine übrigen Kinder und nächsten Erben, Söhne oder Töchter, diese Lehen empfangen. Bei den Lehen handelt es sich im einzelnen um die Güter, die Henne Schraiß von Uelversheim (Ulverßheym) hat; die Güter, die der verstorbene Heinrich Walt hatte und jetzt Jakob Winther hat; die Güter, die Stephan von Rückershausen (Ruckerßhusen) hatte und jetzt Hans Stoltz von Böckelheim (Beckelnheym) hat; die Güter, die der verstorbene Heinrich von Ackerloch hatte und jetzt Hanman Wortwin hat; die Güter, die Hans Fuchs, des verstorbenen Hennes Sohn, hatte und dann Hans Haumut genannt von Wasen empfangen hat; die Güter, die Philipp Sluchterer von Erfenstein (Erffenstein) hat; 5 Malter Korngült, die Hans Ringk von Imsheim (Impßheym) auf dem Hof und Gut zu Wintersheim (Winterheym) hat; 5 Malter Korngült, die Matthias von Spachbrücken (Spachbrucken) hat. Dies alles gilt entsprechend den Urkunden bezüglich dieser Lehen, die der verstorbene Johann von Wolfskehlen, Philipps Vater, und Philipp selbst von den genannten Personen und diese von ihm besitzen. Außerdem verleiht der Aussteller Philipp eine Rheininsel (ein werde und auwe) zu Mannlehen, gegenüber von Oppenheim (!) gelegen, von der sechsten Aue (glich der sechsten auwen an...n) rheinaufwärts neben der siebenten Aue bis unterhalb Stockstadt (Stockstat) und bis zur achten Aue reichend (daselbst uber und glich der achten auwe windet). Diese Aue ist ein Sonderlehen und kein Afterlehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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