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Belege zur Kollektur-Rechnung 1721 (Keller Schleicher)
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Enthält: Kollekturzinsen; Korngülten von Christian Lutz, Unterfauth zu Pfiffligheim, von Johann Jacob Geyer, Bürger und Küfer in Worms; Zahlung an die Kollektur durch Kirchenrechenmeister Wallreuther an Zins für das Nikolausaltarhaus; Quittung des Pfarrers Bonifatius Thim für die Haltung der hier eingeführten Tod-Angst-Bruderschaft; für die Bestreitung der Frühmesserei, die von der freiherrl. Familie von Dalberg mit Einwilligung des Wormsischen Ordinariats verordnet wurde; für die Kapuziner
Darin: Vertrag zwischen dem Kollektor Schleicher einerseits und Johann Huber und Jacob Kirchschläger von Lampertheim über den bestand von Kollekturwiesen im Bürgerfeld über den Rhein (12. Juli 1721 [Datierung nicht eindeutig zu erkennen])