Acta des kurfürstlich sächsischen Amtes Gommern: Bösener Feldmark [wüste Mark Bösen bei Glinde, n. Barby], so ungefähr 24 Hufen haben soll, darauf genanntem Amt [Gommern] die Gerichte, obere und niedere, zuständig, dabei ist auch befindlich, wie den Herren Grafen zu Barby das Dorf Glinde auf Ablösung gelassen und wieder aufgekündigt worden, item der Gemeinde zu Glinde befugte Hut- und Triftgerechtigkeit für ihr Vieh auf vorgenannter Bösener Mark