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Johann von Elz ('Else'), Vikar des St. Peteraltars im Stift Dietkirchen, Trierer Diözese, bekundet, daß er mit Rat und Geheiß des Dekans und Kapitels und zur Besserung der Gülte seines Altars 2 Malter ewiger Korngülte, fällig zwischen dem 15. August und 8. September, von Herrn Johann von Montabaur, Scholaster ('scholmeister') desselben Stifts, für 22 Mark Limburger Währung, die er diesem bezahlt hat, gekauft hat. Der Scholaster hat ihm dafür seinen Hof zu Offheim gemäß besiegelter Urkunde darüber zu Unterpfand gesetzt. Die Ablösung der Gülte ist jenem gegen die Kaufsumme 14 Tage ('viertzehennacht') vor oder nach dem 22. Februar ('sente Peters dage, den man schribet zu latine cathedra') unter Rückgabe der vorgenannten Urkunde gestattet. - Es siegeln Herr Robin von Isenburg, Chorbischof in der Kirche zu Trier und Propst zu Dietkirchen, und Herr Heinrich von Elz, Dekan daselbst.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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