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Die Ehegatten Heyeman Inbrant und Eufemia, Bürger zu Sinzig (Sintzghe), bekennen, dem Kapitel B. M. zu Aachen zu einem Kanon von 2 Ohm und 5 Sextaren Wein von ihren Weinbergen bei Meltghyn, oberhalb Pleeten und bei Langhenberch verpflichtet zu sein, mit der Bedingung, daß im Fall verpfändeter Einrichtung dieses Kanons das Stift berechtigt ist, nach den in der Stadt Sinzig gültigen Rechte sich an ihnen und den Weingütern schadlos zu halten. Datum anno domini Millesimo trecentesimo quinquagesimo nono ipso die b. Cecilie virginis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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