Die Räte Graf Anton Günthers von Oldenburg bestätigen einen Vertrag, demzufolge Gerd Ficken zu Aschhausen und dessen Ehefrau Almuth dem Pastor Antonius [Anton Günther] Lantzius von Zwischenahn ihre im Hardenstroh gelegene "Heydloge und Goelbracke samt dabey liegender Wiesen und kleinen Reith-Goel auf den Rüschen genant" verkauft, ihm Wahrschaft gelobt und das empfangene Kaufgeld zur Ablösung des auf ihrem Bauland haftenden Pastorei-Zehnten verwendet haben. 1663 Januar 21 (den 21[te]n Januarii), Oldenburg

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Niedersächsisches Landesarchiv
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