1444 Mai 5 (dinstag nach des heiligen crutzs tag als es funden warde) In den Auseinandersetzungen zwischen Otto [I.] Pfalzgraf bei Rhein [zu Mosbach] wegen des Peter Lenz (Lentz), seines Bürgers zu Mosbach (Moßbach), ehemals Schultheiß zu Oberkessach (Obernkessach), einerseits und Abt Heinrich [VI.] von Schöntal andererseits haben die Räte Erzbischof Dietrichs von Mainz und des Pfalzgrafen die Parteien auf Schiedsleute betädingt, nämlich auf Herrn Johann von Nippenb[u]rg Deutschen Ordens, Komtur in Heilbronn, als Gemeinen und gleiche Zusätze. Komtur Johann hat auf den 4. Mai 1444 (mondag nach des heiligen creutzs tag als es funden worden) einen Rechtstag nach Neuenstadt am Kocher (Nuwenstat am Kochen) einberufen, wo auf seinen Vorschlag sowie den des Kunz von Neudeck (Nydecks), Zusatz des Pfalzgrafen, und des Wilhelm von Wunnenstein, Zusatz des Abts von Schöntal, die Parteien einwilligten, die Sache in der Güte an Konrad Herrn zu Weinsberg (Winsperg), Erbkämmerer, und die drei Gen. zu stellen. Die nunmehr vier Tädingsleute beurkunden: Ihr einstimmig gefällter Spruch legt die Auseinandersetzungen zwischen dem Abt von Schöntal und Peter Lenz bei. Er betrifft gen. Forderungen beider Parteien gegeneinander, die Fehde des Peter Zehe (Tzehe) von Seckach, Schwager des Lenz, gegen das Kloster, die Beteiligung des Lenz an der Zahlung der Oberkessacher Brandschatzung, die Leibsledigung des Lenz, dessen Abzug aus dem Gebiet des Klosters und den Verkauf seiner dortigen Güter. - Beide Parteien erhalten eine Ausf. des Schiedsspruchs. Siegler: 1) - 4) die A. Ausf. Perg., besch., auf Leinwand aufgezogen - 4 Sg., 4. abg. - Rv.: Ein vertragk zwüschen unns und Peter Lentzen, ettwan schuldtheyß zu öbern Kessach, ettlich irrung berürn etc.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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