Apothekerausschuß des Landes Sachsen-Anhalt, Halle (Saale) (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
K 49 (Benutzungsort: Magdeburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 04. Land Sachsen-Anhalt (1945 - 1952) >> 04.03. Nachgeordnete Behörden, Gerichte und Einrichtungen >> 04.03.07. Gesundheitswesen
(1943-) 1945 - 1949 (- Febr. 1953)
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Findhilfsmittel: Findbuch
Registraturbildner: Auf Anordnung des Präsidenten der Provinz Sachsen vom 16. Aug. 1945 wurde zum 1. Sept. 1945 die Apothekerkammer der Provinz Sachsen neu gegründet. Daneben wurden als selbständige Institutionen je eine Unterbezirks-Apothekerkammer für die Regierungsbezirke Dessau (Sitz in Zerbst) und Magdeburg (Sitz in Magdeburg) eingerichtet. Der Unterbezirk Merseburg wurde von der Provinzial-Apothekerkammer in Halle mitverwaltet. Die Apothekerkammer der Provinz Sachsen war verantwortlich für die fachliche und wirtschaftliche Betreuung und Beaufsichtigung der Apotheken in der Provinz sowie für deren personelle Besetzung. Darüber hinaus hatte sie die Provinzialverwaltung bzw. die Regierung u.a. bei der Neuerrichtung von Apotheken zu beraten. Ende 1946 wurde die Apothekerkammer der Provinz Sachsen-Anhalt mit Genehmigung des Präsidenten der Provinz und der zuständigen Behörden in einen Apothekerausschuss der Provinz Sachsen-Anhalt umgewandelt. Die Aufgaben entsprachen denen der Apothekerkammer, wurden jedoch geringfügig erweitert.
Da der Versuch, den Apothekerausschuss des Landes Sachsen-Anhalt in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts umzuwandeln, scheiterte, ihm somit eine klare Rechtsgrundlage für seine Tätigkeit fehlte, wurde er am 20. Jan. 1949 durch die Landesregierung aufgelöst. Seine Aufgaben übernahm die Industrie- und Handelskammer Sachsen-Anhalt in Halle. Abt. Handel.
(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.)
Bestandsinformationen: Der Bestand enthält neben Schriftwechsel mit der Provinzial- bzw. Landesregierung zur Bildung, Besetzung, Umbildung und Auflösung der Kammer/des Ausschusses v.a. Rundschreiben der Apothekerkammer bzw. des –ausschusses 1945 – 1949 sowie der Industrie- und Handelskammer Sachsen-Anhalt, Abt. Handel, an die Apotheken des Landes 1949 - 1953. Da der Leiter des Provinzial-Apothekerausschusses, Pharmazierat Kühne, gleichzeitig Referent für Apothekenfragen der Provinzialregierung, Abt. Gesundheitswesen und Mitglied des Pharmazeutischen Ausschusses der Provinzialregierung war, sind im Bestand u.a. auch Beratungsprotokolle des Pharmazeutischen Ausschusses überliefert.
(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.)
Findhilfsmittel: Findbuch
Registraturbildner: Auf Anordnung des Präsidenten der Provinz Sachsen vom 16. Aug. 1945 wurde zum 1. Sept. 1945 die Apothekerkammer der Provinz Sachsen neu gegründet. Daneben wurden als selbständige Institutionen je eine Unterbezirks-Apothekerkammer für die Regierungsbezirke Dessau (Sitz in Zerbst) und Magdeburg (Sitz in Magdeburg) eingerichtet. Der Unterbezirk Merseburg wurde von der Provinzial-Apothekerkammer in Halle mitverwaltet. Die Apothekerkammer der Provinz Sachsen war verantwortlich für die fachliche und wirtschaftliche Betreuung und Beaufsichtigung der Apotheken in der Provinz sowie für deren personelle Besetzung. Darüber hinaus hatte sie die Provinzialverwaltung bzw. die Regierung u.a. bei der Neuerrichtung von Apotheken zu beraten. Ende 1946 wurde die Apothekerkammer der Provinz Sachsen-Anhalt mit Genehmigung des Präsidenten der Provinz und der zuständigen Behörden in einen Apothekerausschuss der Provinz Sachsen-Anhalt umgewandelt. Die Aufgaben entsprachen denen der Apothekerkammer, wurden jedoch geringfügig erweitert.
Da der Versuch, den Apothekerausschuss des Landes Sachsen-Anhalt in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts umzuwandeln, scheiterte, ihm somit eine klare Rechtsgrundlage für seine Tätigkeit fehlte, wurde er am 20. Jan. 1949 durch die Landesregierung aufgelöst. Seine Aufgaben übernahm die Industrie- und Handelskammer Sachsen-Anhalt in Halle. Abt. Handel.
(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.)
Bestandsinformationen: Der Bestand enthält neben Schriftwechsel mit der Provinzial- bzw. Landesregierung zur Bildung, Besetzung, Umbildung und Auflösung der Kammer/des Ausschusses v.a. Rundschreiben der Apothekerkammer bzw. des –ausschusses 1945 – 1949 sowie der Industrie- und Handelskammer Sachsen-Anhalt, Abt. Handel, an die Apotheken des Landes 1949 - 1953. Da der Leiter des Provinzial-Apothekerausschusses, Pharmazierat Kühne, gleichzeitig Referent für Apothekenfragen der Provinzialregierung, Abt. Gesundheitswesen und Mitglied des Pharmazeutischen Ausschusses der Provinzialregierung war, sind im Bestand u.a. auch Beratungsprotokolle des Pharmazeutischen Ausschusses überliefert.
(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.)
Laufmeter: 0.4
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ