In Anbetracht der seit Jahren herrschenden Irrungen und Missverständnisse zwischen dem Augustinerchorherrenstift zu den Wengen in Ulm und genannter Stadt und zwecks Beförderung eines künftigen friedlichen und nachbarlichen Miteinanders vergleichen sich Propst Jakob (Mick), Dechant und der ganze Konvent mit den Älteren, Bürgermeistern und dem Rat der Reichsstadt Ulm dahingehend, dass das Gotteshaus endgültig auf sein Patronatsrecht in den Ortschaften Ballendorf, Hörvelsingen und Holzkirch samt allen anhängenden Rechten und Nutzungen verzichtet. Außerdem regeln die Vertragspartner die Ausübung der Niedergerichtsbarkeit und den Zehnt- und Gefälleeinzug durch das Stift in seinen außerhalb der Stadt gelegenen Besitzungen, die Besteuerung der stiftischen Untertanen durch die Stadt daselbst u.a.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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