Zeyr Beckh, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen Spielens und leichtfertigen Haushaltens, nachdem ihm früher schon einmal jedes Spiel bei Strafe verboten worden war, zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, sein Leben lang jedes Spiel ausnahmslos sowie alle Zechen zu meiden - nur an Feiertagen ist ihm eine ehrliche Zeche erlaubt - und schwört U.-