Hildegardis, Pröpstin in Oedingen (Ovdinge) wie Küsterin, bekundet, man habe sich geeinigt, einem gewissen Arnold Calthouen die Gnade zu gewähren, daß er nur jährlich am Feste des Johannes des Täufers der Küsterin zwei Pfennige zu zahlen habe und daß er sonst von jedem weiteren Dienst und jeder Forderung frei sei. Bei seinem Tode habe er sein bestes Stück Vieh der Küsterin zu überlassen. Seine Frau und seine Kinder, welchen Standes sie auch sein mögen, wenn sie nur ehelich sind, sollen ohne Widerspruch sein Erbe antreten können. Dies geschieht nach Beratung der Oedinger Kirche und ihrer Hörigenschaft (totius familie) sowie mit Zustimmung des Vogtes Teodericus; Ankündigung des Siegels der Kirche. Geschehn 1209, als Innozenz dem apostolischen Stuhl vorstand, als Otto, König der Römer, regierte, und im 1. Jahr der Wahl des Teodericus zum Kölner Erzbischof. Zeugen: Radolfus, Kanoniker und Pleban von St. Paul in Soest (in Svosat), Everhard advocatus, Hardradus, Scholaster, die beiden Werner, die beiden Tietmari, Volmarus, Hedenricus, Reinoldus de Ovdinge, Conradus parvus, Bezelin, Johannes, Renerus, Christian und Ekbert.