Vor dem weltl. Richter Volkmar übergeben die Geschwister ("congermani") Erkenbold zu Strassburg ("Strazburg"), Schilling und die Frau zu Schurberg den drei Kaplänen weiland des Bürger Erkenbold zu St. Agnes folgende Gülten: 1) 3 1/2 Mark Kölner Pfennige vom Hof "ad altam domum" [zum Hohen Haus] in Selenhofen ("Selhovia"), den der Abt von St. Alban besitzt, und allen Zugehörden, fällig je zur Hälfte an Johanni und Weihnachten, 2) 4 Schillinge Kölner Pfennige von einem Haus in der Grabenborngasse ("Graborngazze"), zwischen den Häusern "Sparre" des Zimmermanns ("carpentarius") und der Kapläne zu St. Agnes, fällig an Johanni. Zeugen: Die Bürger Gerlach "Criger", Jakobus zur Britzen ("ad Briczam"), Ingebrand von Eppstein ("Eppinstein"), Hertelin zum Nulln und "Heilo Kage". "Actum 1334 feria quarta post Quasimodogeniti.". Am gleichen Tag mit Eid besagt vor Salmannus, Kämmerer, und den Richtern Nikolaus und Scherplin.
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