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Geschichte: Seit 1831 erfolgte die geregelte Abgabe einer jeden gedruckten Rechtsnorm in vier Exemplaren an das Geheime Archiv. Die so genannte Mandatensammlung wurde Mitte des 19. Jahrhunderts dem Bestand Gesetzgebungssachen (ehemalige XIII. Abteilung) zugeordnet, später aber wieder ausgegliedert und als eigenständige Sammlung aufgestellt. Die Überlieferung besteht überwiegend aus landesherrlichen Rechtsnormen, die je nach Inhalt und Form unterschiedliche Bezeichnungen tragen.
Inhalt: Mandate.- Ordnungen.- Ausschreiben.- Patente.- Generalien.- Befehle.- Reskripte, Edikte.- Anordnungen.- Gebete.- Bekanntmachungen des Rates der Stadt Dresden.- Ansagen des Oberhofmarschallamtes.- Rechtsnormen des Generalgouvernements.