Ludwig Holstain beurkundet, daß in den Streitigkeiten zwischen Graf Philipp von Nassau-Wiesbaden-Idstein und ihm, zugleich für seine Schwester Anne, über eine Behausung zu Sonnenberg gegenüber dem Haus des St. Katharinenaltars an der untersten Pforte gelegen, das der Graf als heimgefallenes Lehen beansprucht hat, das jedoch durch urkundlichen Beweis Ludwigs und seiner Schwester mütterliches Erbe ist, die Grafen Eberhard von Königstein-Diez-Eppstein-Münzenberg und Ludwig von Stolberg-Wernigerode nach vergeblichen Schlichtungsversuchen eine Schätzung des Hauses vorgeschlagen haben; aufgrund dieser Schätzung - durchgeführt von Meister Wilhelm Steinmetz und Meister Ludwig Zimmermann, Werkleute zu Mainz, für den Grafen und von Meister Jakob Steinmetz und Meister Wentz Zimmermann, Werkleute zu Frankfurt, für den Aussteller, im Beisein von Bernhard Steick, Sekretär, und Ludwig Endtstein, Rentmeister zu Wiesbaden, und nach Vereidigung der Schätzer durch Cristoffel von Hattstein für den Aussteller und Johann Nassau, Amtmann zu Wiesbaden, für den Grafen - beträgt der Wert des Hauses 210 Gulden, über deren Zahlung der Aussteller dem Grafen Philipp quittiert, unter Verzicht auf 10 Gulden als Unkosten für die Schätzer und auf alle weiteren Ansprüche. Siegler: Aussteller. Mitsiegler: beide Schiedsleute.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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