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Enthält: Vor dem Richter Johan Wesselinck erklärt Herman Huge, Bürger in Münster, dass er 1536 für 25 Goldgulden bei den Verordneten des Bischofs für die unmündigen Kinder seiner Schwester Anna und des verstorbenen Herman Wylmaringe das Recht auf Wylmaringes Haus im Kirchspiel Überwasser sowie auf eine Erbrente von ½ Gulden aus dem Haus des Herman Rotgeringe erwirkt hätte. Da die 25 Goldgulden von Anna bereitgestellt worden waren, verzichtet er nun zu Gunsten von Anna und ihren Kindern auf Haus und Rente. Zeugen: Johan Bisschopinck, Kämmerer der Stadt Münster; Berndt Huge; Jasper Rockener.