Wolf von Hardheim zu Hardheim beurkundet unter Einrückung des bischöflichen Bewilligungsbriefs vom gleichen Tag, dass ihm Bischof Melchior von Würzburg mit Wissen des Dechanten und Kapitels des Domstifts auf die nächsten 10 Jahren für 8000 Gulden bar alle würzburgischen Gefälle in der Vogtei zu Hardheim und den Zehnten zu Bretzingen, Waldstetten, Dornberg, Höfingen und Hardheim, ausgenommen Vogtei, Gericht und Obrigkeit zu Hardheim zur Nutznießung gegeben hat. Ferner sind verliehen 7 Morgen Wiesen, Gärten, Fischbäche, Gehölze, die zum Schloss Hardheim gehören, und Rechte auf dem Hof, die das Domstift dem Vogt Hans von Königshofen neben anderer Dienstbesoldung lebenslänglich verschrieben hat, ferner die Zinsen zu Hardheim, die in die Kellerei Lauda gehören, vorbehaltlich eines Wiederkaufs nach 10 Jahren. Sr.: Ausst.