Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht das Gut zu Geratsberg mit dem dazugehörigen Söldhäuslein auf Lebenszeit einem der Geschwister Christian, Hans, Maria und Christina Grekenhofer, das der Abt für tauglich hält. Die Verleihung tritt erst in Kraft, wenn die Mutter Anna Vetterin, die es jetzt innehat, stirbt oder das Gut aufgibt. Die beliehene Person muß es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie darf nichts entfremden und Holz nur nach Bewilligung der Amtleute fällen, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich entrichten sie an Martini als Zins und Hubgült 6 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, an Geld 3 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 1 Fasnachthenne. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen oder Eingehen einer Ungenossamenehe fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.