Bischof Nikolaus von Regensburg erlaubt Gottfried Pucher (Puchaer), Sohn des Gottfried, Bäcker (pistor) zu Straubing, und Albert Tuntzlinger (Tu{e}nczlingaer), Sohn des Heinrich Tuntzlinger zu Stauff, die ein Einsiedlerleben führen wollen, auf Vermittlung von Reimar von Brennberg, dass sie im Wald bei der Veste Brennberg (Brennbach) an dem Ort, genannt Schopfloch, für sich und zwei bis drei Gefährten eine Zelle und ein Oratorium für einen Kaplan errichten, der die Messe lesen und die Sakramente spenden soll. Sie sollen nach der Regel des heiligen Benedikt leben, sich dem Abt von Oberalteich unterstellen und die Zehntzahlungen aus ihren Gütern dem zuständigen Pfarrer zahlen, der aber nichts weiter von ihnen zu fordern hat, weder an Abgaben noch an Obedienz. Der Bischof bestätigt die Einsiedler im Eigentum des Ortes Schopfloch, das ihnen Reinmar von Brennberg zu einem Seelgerät geschenkt hat, und die jeweiligen Brüder der Zelle im Besitz des Hofes auf der Oed, genannt Gehay, den die beiden Einsiedler aus ihrem Privateigentum der Zelle übereignet haben.; S1: Nikolaus, Bischof von Regensburg, S2: Reimar von Brennberg
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Bischof Nikolaus von Regensburg erlaubt Gottfried Pucher (Puchaer), Sohn des Gottfried, Bäcker (pistor) zu Straubing, und Albert Tuntzlinger (Tu{e}nczlingaer), Sohn des Heinrich Tuntzlinger zu Stauff, die ein Einsiedlerleben führen wollen, auf Vermittlung von Reimar von Brennberg, dass sie im Wald bei der Veste Brennberg (Brennbach) an dem Ort, genannt Schopfloch, für sich und zwei bis drei Gefährten eine Zelle und ein Oratorium für einen Kaplan errichten, der die Messe lesen und die Sakramente spenden soll. Sie sollen nach der Regel des heiligen Benedikt leben, sich dem Abt von Oberalteich unterstellen und die Zehntzahlungen aus ihren Gütern dem zuständigen Pfarrer zahlen, der aber nichts weiter von ihnen zu fordern hat, weder an Abgaben noch an Obedienz. Der Bischof bestätigt die Einsiedler im Eigentum des Ortes Schopfloch, das ihnen Reinmar von Brennberg zu einem Seelgerät geschenkt hat, und die jeweiligen Brüder der Zelle im Besitz des Hofes auf der Oed, genannt Gehay, den die beiden Einsiedler aus ihrem Privateigentum der Zelle übereignet haben.; S1: Nikolaus, Bischof von Regensburg, S2: Reimar von Brennberg
Kloster Frauenzell Urkunden, BayHStA, Kloster Frauenzell Urkunden 2/1
Kloster Frauenzell Urkunden 5
Kloster Frauenzell Urkunden
Kloster Frauenzell Urkunden >> Urkunden
1320 Januar 29
Hinweis: Die Urkunde wurde lange als Nummer 5 in der chronologischen Reihung des Urkundenbestands geführt, da sie falsch auf den 1. Februar 1324 datiert worden ist. In der Datierung wurde "quarto" auf die Jahresdatierung bezogen gelesen und nicht, wie es korrekt ist, zum Tagesdatum genommen: "quarto kalendas februarii". So ergibt sich das Datum 1320 Januar 29.
Bereits Stephan Rieger, Abt von Frauenzell 1626 bis 1645, hat in seiner Chronik des Klosters von 1644 (= KL Frauenzell 93 fol. 12r) auf diesen Irrtum hingewiesen.
Bereits Stephan Rieger, Abt von Frauenzell 1626 bis 1645, hat in seiner Chronik des Klosters von 1644 (= KL Frauenzell 93 fol. 12r) auf diesen Irrtum hingewiesen.
Kloster Frauenzell Urkunden
Perg.
Urkunden
lat
Besiegelung/Beglaubigung: 2 S anhängend beschädigt
Überlieferung: Ausf.
Sprache: lat.
Ausstellungsort: Regensburg
Originaldatierung: Anno domini Mo CCCo XXmo IIIIto kalendas februarii
Unternummer: 1
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1320
Monat: Januar
Tag: 29
Überlieferung: Ausf.
Sprache: lat.
Ausstellungsort: Regensburg
Originaldatierung: Anno domini Mo CCCo XXmo IIIIto kalendas februarii
Unternummer: 1
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1320
Monat: Januar
Tag: 29
Oberalteich (Gde. Bogen, Lkr. Straubing-Bogen), Kloster
Frauenzell (Gde. Brennberg, Lkr. Regensburg), Kloster
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:40 MESZ