Kurfürst Philipp von der Pfalz bestätigt den Bürgern des Markts zu Pressath ihre Gnaden und Freiheiten, die sie am 11. August 1398 von Pfalzgraf Ruprecht III. und am 28. Mai 1410 von Herzog Johann [von Pfalz-Neumarkt] erhalten haben. Die Letztere gilt jedoch nur für 10 Jahre und auf Widerruf.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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