Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Klaus Dürkheim (Claus Dorickeim) zu Bingen in seinen Schirm. Er versichert, Klaus zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Gerichten genügt. Für den Schirm soll Klaus jährlich zu Martini [11.11.] 5 Gulden an die fürstliche Kanzlei zu Heidelberg reichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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