Kurfürst Philipp von der Pfalz und Georg, Elekt von Bamberg schließen eine Vereinbarung bezüglich Schloss, Stadt und Amt zu Vilseck. Dies hatte der Pfalzgraf dem Bamberger für 13.000 Gulden verpfändet und dann 1.000 Gulden als Erstattung einiger "gebrechen" empfangen. Wegen gegenseitiger Forderungen (gebrechen) und Kauf und Wiederkauf kommen sie nun überein, dass je zwei ihrer Räte zusammen mit Johann zu Schwarzenberg als Obmann zusammenkommen sollen und, um künftige Irrungen zu vermeiden, die Vollmacht erhalten, als ordentliche Richter in der Sache mit Mehrheit zu entscheiden. Sollte der Obmann zusätzlichen Rat bedürfen, soll dies auf Kosten beider Fürsten geschehen. Obmann und Beisitzer sind in der Sache von allen Verpflichtungen gegenüber den Fürsten befreit. Es folgen nähere Bestimmungen zum Ersatz von Beisitzern und Obmann sowie zur Verrechnung der 1.000 gezahlten Gulden. Die Erbgerechtigkeiten des Pfalzgrafen, die nicht in die Pfandschaft gehören, bleiben diesem vorbehalten, gleiches gilt für die Erbgerechtigkeiten des Bamberger Hochstifts. Beide Fürsten versprechen die Einhaltung.