Das mainzische Hofgericht citiert den Bernhard Lütsch, Schultheiß zu Renchen, fünfzehn Tage nach erfolgter Zustellung dieser Citation bzw. auf den nächstfolgenden Gerichtstag vor seine Schranken in dem von Senior und Deputanten des Chors des Hochstifts Straßburg gegen ihn angestrebten Prozess wegen eines Erblehens zu Renchen.