Hans Fetzer aus Trossingen, wegen Bruchs einer früheren U., die er wegen Totschlags an seinem Schwager hatte leisten müssen, erneut zu Tuttlingen gef., jedoch auf Fürbitten wieder freigel., schwört U. und verspricht eidlich, sein Leben lang die Flecken Tuningen und Gunningen zu meiden und sich an Freundschaft und Verwandtschaft des Ermordeten nicht zu vergreifen, keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen, alle Zechen und Gesellschaften zu meiden und, falls seine Geschäfte es erforderten, höchstens ein halbes Maß Wein in einem Wirtshaus zu trinken, auch ohne Erlaubnis sein Leben lang nicht aus Trossingen fortzugehen. Er verspricht außerdem, der Witwe und den Kindern des ermordeten Ludwig Effinger in Raten 16 fl zu bezahlen, da er seine frühere Zusage, sich mit den Verwandten zu vergleichen, nicht gehalten hat. Bürge: Seine Mutter Magdalena Schumacher, Witwe zu Trossingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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