Wimpfen: Graf Erhard von Nellenburg, Herr v. Tengen, vidimiert in Vertretung des Grafen Rudolf von Sulz, Hofrichters König Maximilian zu Rottweil, auf die ihm durch eine Botschaft übermittelte Bitte von Bürgermeister und Rat der Stadt Wimpfen zwei Urkunden, eine von Kaiser Karl von 1373 März 13 [= 241/128] über die Ladungsfreiheit der Stadt vor andere Gerichte und eine von König Maximilian von 1494 Mai 14 [= 241/341], der der Stadt alle Privilegien, Freiheiten und Rechte erneuert.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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