Bischof Matthias zu Speyer (Spier) bekundet, dass er mit Wissen und Willen von Dechant und Kapitel des Domstifts daselbst dem Ritter Lutz Schott, Amtmann zu Weinsberg (Winsperg), das "slosse Hornberg obewendig [!] Gondelßheym an dem Necker gelegen", samt allen Zugehörungen an Dörfern, Leuten, Gütern, Äckern, Weingärten, Wiesen, Wäldern, Häusern, Höfen, Mühlen, Fisch- und Jagdrechten, Zinsen, Renten, Gülten sowie Obrigkeiten und Gerechtsamen um 2600 rheinische Gulden verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme und leistet Währschaft. Ausgenommen von diesem Verkauf bleibt ein Viertel der Burg, das seit etlichen Jahren um 750 rheinische Gulden an Eberhard von Venningen (Veningen) verpfändet ist, das Lutz Schott aber mit allen Rechten an sich lösen darf. Das Eigentum an Hornberg bleibt dem Stift Speyer vorbehalten; Schott und seine Nachkommen werden die Burg als speyrisches Erblehen besitzen. Die zur Herrschaft gehörigen Schultheißen, Gerichte und Hintersassen werden angehalten, dem neuen Herrn zu huldigen, und hernach von ihren Pflichten gegenüber dem Stift Speyer losgesagt.