Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Bruder und Vetter Otto II. von Pfalz-Mosbach (+) ihn als rechten Erben eingesetzt und seine gesamten Lande und Rechte überstellt hatte, wobei noch der Empfang etlicher Stücke aussteht, die von der Krone Böhmen zu Lehen rühren. Nachdem der böhmische König Vladislav II. einen Tag zu Pilsen zu St. Johannis [24.06.] gesetzt hat, beauftragt und bevollmächtigt der Aussteller seine Räte Doktor Jakob Kühorn, Kanzler, Ludwig von Eyb (Ybe), Ritter und Vitztum zu Neumarkt, Ludwig von Habsberg, Ritter und Pfleger zu Cham, sowie Christoph von Thein zu Schönficht (Tein zu Schonnfiecht), die Lehen an seiner statt zu empfangen, so wie es sich nach Gewohnheit und Herkommen gebührt und es insbesondere der Vertrag vorsieht, den König Georg von Böhmen (+) und Otto II. von Pfalz-Mosbach über die Lehen und den Lehnsempfang aufgerichtet hatten.