Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Bruder und Vetter Otto II. von Pfalz-Mosbach (+) ihn als rechten Erben eingesetzt und seine gesamten Lande und Rechte überstellt hatte, wobei noch der Empfang etlicher Stücke aussteht, die von der Krone Böhmen zu Lehen rühren. Nachdem der böhmische König Vladislav II. einen Tag zu Pilsen zu St. Johannis [24.06.] gesetzt hat, beauftragt und bevollmächtigt der Aussteller seine Räte Doktor Jakob Kühorn, Kanzler, Ludwig von Eyb (Ybe), Ritter und Vitztum zu Neumarkt, Ludwig von Habsberg, Ritter und Pfleger zu Cham, sowie Christoph von Thein zu Schönficht (Tein zu Schonnfiecht), die Lehen an seiner statt zu empfangen, so wie es sich nach Gewohnheit und Herkommen gebührt und es insbesondere der Vertrag vorsieht, den König Georg von Böhmen (+) und Otto II. von Pfalz-Mosbach über die Lehen und den Lehnsempfang aufgerichtet hatten.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Bruder und Vetter Otto II. von Pfalz-Mosbach (+) ihn als rechten Erben eingesetzt und seine gesamten Lande und Rechte überstellt hatte, wobei noch der Empfang etlicher Stücke aussteht, die von der Krone Böhmen zu Lehen rühren. Nachdem der böhmische König Vladislav II. einen Tag zu Pilsen zu St. Johannis [24.06.] gesetzt hat, beauftragt und bevollmächtigt der Aussteller seine Räte Doktor Jakob Kühorn, Kanzler, Ludwig von Eyb (Ybe), Ritter und Vitztum zu Neumarkt, Ludwig von Habsberg, Ritter und Pfleger zu Cham, sowie Christoph von Thein zu Schönficht (Tein zu Schonnfiecht), die Lehen an seiner statt zu empfangen, so wie es sich nach Gewohnheit und Herkommen gebührt und es insbesondere der Vertrag vorsieht, den König Georg von Böhmen (+) und Otto II. von Pfalz-Mosbach über die Lehen und den Lehnsempfang aufgerichtet hatten.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 818, 712
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1500 Juni 13 (uff samßtag nach dem heilgen pfingstag)
fol. 518r-519r [alt: 460r-461r]
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Kopfregest: "Qvalt [=Gewalt] uff den cantzler den vitzdom zu Nuwenmargk den pfleger zu Kam und Cristoff von Dein stende zu konig von Behym auch zu tag gein Bilsen lehen zu empfahen".
Böhmen, Könige von
Habsberg (Hasberg), Ludwig von; Ritter u. Pfleger zu Cham, erw. 1503
Thein zu Schönficht, Christoph von; erw. 1500, 1502
Böhmen
Pilsen [CZ]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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