Georg Mayer von Altheim ("Althaimb") [ob Weihung Gde. Staig/Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm der Ratsherr und Ulmer Bürger Anton Schermar seinen Hof in Weinstetten [Gde. Staig/Alb-Donau-Kreis] zu Erbrecht verliehen hat. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und zwei Gärten im Dorf, 21 Jauchert Äcker und 6 Tagwerk Mahd. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und davon jährlich 4 Malter Roggen und 4 Malter Hafer Biberacher Maß, 3 Pfund Heller Heu- und Gartenzins, 1 Vierteil Öl, 100 Eier, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Er und seine Erben können ihr Erbrecht an dem Hof an geeignete Personen, die auch der Herrschaft genehm sind, veräußern, doch steht dieser dabei ein Vorkaufsrecht zu. Bei einem Besitzerwechsel sind der zehnte Pfennig als Erdschatz sowie je 1 Goldgulden als Weglöse und Auffahrtgeld an die Herrschaft zu entrichten.