Henrick van Maurick bekennt für sich und seine Erben, dass er von Prior und Konvent der Kartause bei Wesel Land in der Malschaft Maurik (Maurijck) in Erbpacht genommen hat, nämlich 1.) 4 holländische Morgen im Mauriker Wert zwischen Euerwyn, Bruder zu Culemborg (Culenborch) im Westen, seinem eigenen Land im Osten, dem Leygrauen und dem Bandyck und Mühlenweg gelegen, 2.) eine Hofstatt in der Malschaft Maurik in der alten Weide von 2 holländischen Morgen zwischen Gherardt, Herr zu Culemborg im Osten, Ritter Wylhelm van Meer und seinem eigenen Land im Westen, der gemeinen Straße und Wylhelm van Meer sowie dem "Hoemoetschen" Weg, 3.) 1 holländischer Morgen in der Malschaft Maurik zwischen der Hofstatt in der alten Weide im Osten, dem "Borchkamp" im Westen, der gemeinen Straße und Wylhelm van Meere, welchen Morgen Aussteller vom Jungherrn v. Culemborg zu Lehen hat, der der Erbpacht zustimmte. Die Pacht beträgt jährlich 10 rheinische Gulden je zur Hälfte auf Martini (11.11.) und Cathedra Petri (22.2.). Bei Verzug hat Gläubiger Pfändungsrecht. Siegelankündigung Gerhards von Culemborg und des Ausstellers. Gegeuen...op den saterdach na onser vrouwen daige visitacionis. deutsch Weitere Abschrift: Rep. u. Hss. 2, fol. 192v-193v.