Franz Wever, Gerichtsschreiber zu Üntrop und Harn, macht bekannt, dass Abt Johann ihn nach dem Tod der Äbte Benedikt und Anselm sowie des Matthias Reinhard Freiherrn von der Reck, Herrn zu Harn, zugunsten der Theodora Louisa Freiin von der Reck, Kanonisse des Stifts Fröndenberg, zu Mannlehenrecht mit dem Nießbrauch des Guts zu Flierich gen. Munteler (Munteloes) samt Zubehör belehnt hat. Er hat gehuldigt. Anwesend waren Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Franz Lauten, Rat, Appellationskommissar und Kanzleisekretär des Abts. -Es siegelt der Aussteller, Or., Petschaft und Unterschrift