Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Johann Queich (Qweich), der ein Bürger zu Worms und daselbst ansässig war, mit gefälschten Urkunden mit dem Abdruck des fürstlichen Sekretsiegels (falschen brieffen und abdruck unnsers secrets) gröblich gegen ihn und die Seinen gefrevelt habe, weswegen er Johann an Leib und Gut beklagen und belangen will. Nachdem dieser entwichen ist (ußgedretten und gewichen), hat Philipp seine Forderungen gegen Johanns Güter zu Worms und anderswo gewendet. Der Pfalzgraf beauftragt und bevollmächtigt seinen Getreuen Meister Engelmann von Pleisweiler (Engelman von Plyswyler), Lizenziat, diejenigen Urkunden, die Johann mit dem Sekretsiegel gefälscht und an Meister Peter [vom Stein] von Kreuznach und an Jörg Hemsbach (Hemspach) zu Worms versetzt hat, aufzutreiben, nach weiteren zu suchen und sie in Beschlag zu nehmen. Weiter soll Meister Engelmann sämtliche Güter sowie die fahrende und liegende Habe des Flüchtigen in Bann und Verbot legen, wofür er vor den zuständigen Gerichten Klage erheben und den Rechtsgang handhaben soll. Kurfürst Philipp versichert, die Entscheidungen Meister Engelmanns unverbrüchlich anzuerkennen und ihm in der Sache Vollmacht gegeben zu haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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