Landgraf Ludwig von Hessen-Darmstadt ratifiziert den inserierten Vergleich vom 30. Juni 1770 zwischen Darmstadt und den Häusern Hessen-Rheinfels, Nassau-Oranien, Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg als Besitzern des sogenannten Vierherrischen wegen der Landeshoheit über die sogenannte Weiseler Höhe und die Dorfgemarkung Mittelfischbach.