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Landgraf Ludwig von Hessen-Darmstadt ratifiziert den inserierten Vergleich vom 30. Juni 1770 zwischen Darmstadt und den Häusern Hessen-Rheinfels, Nassau-Oranien, Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg als Besitzern des sogenannten Vierherrischen wegen der Landeshoheit über die sogenannte Weiseler Höhe und die Dorfgemarkung Mittelfischbach.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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