Die Brüder Johann (Hanneman), Simon Wecker und Friedrich Grafen von Zweibrücken (Zweinbrucken), Herren zu Bitsch, versprechen, ihrem Verwandten (neven) Friedrich Grafen zu Leiningen (Lyningen) und seinen Erben die Lösung der Feste (Nannestein) und Stadt (Nannestul) Landstuhl mit Herrschaft und Zubehör zu gewähren entsprechend den Urkunden, die Johann Graf von Sp. und ihr + Vetter Walram Graf von Zweibrücken den Grafen Friedrich dem Älteren und Friedrich dem Jüngeren von Leiningen und deren Vorfahren darüber ausgestellt haben (1). (1) Nicht erhalten; vgl. Gegenurk. (Nr. 1246).

Show full title
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...