Die Brüder Johann (Hanneman), Simon Wecker und Friedrich Grafen von
Zweibrücken (Zweinbrucken), Herren zu Bitsch, versprechen, ihrem Verwandten
(neven) Friedrich Grafen zu Leiningen (Lyningen) und seinen Erben die Lösung
der Feste (Nannestein) und Stadt (Nannestul) Landstuhl mit Herrschaft und
Zubehör zu gewähren entsprechend den Urkunden, die Johann Graf von Sp. und
ihr + Vetter Walram Graf von Zweibrücken den Grafen Friedrich dem Älteren
und Friedrich dem Jüngeren von Leiningen und deren Vorfahren darüber
ausgestellt haben (1). (1) Nicht erhalten; vgl. Gegenurk. (Nr.
1246).