Moers.-Die kgl.-preußische geldrisch-moersische Kriegsund Domänenkammer verfügt, den Gemeindevorstehern zu (Hoch-) Emmerich bekanntzumachen, daß die Pächter der freiadligen Güter op den Haus oder Gysenbergs- und Portmansgut zu Asterlagen vom Beitrag der Artilleriepferde- und anderen gemeinen Bauernlasten eximiert bleiben sollen. - Or., Papier, 3 Unterschriften, Zustellungsvermerk des Gerichtsboten Johann Beckman vom 6. Mai 1769