1457 Okt. 14 (frytag vor sant Gallen tag) Horneck von Hornberg, Amtmann zu Weinsberg (Winsperg), und mit ihm Dieter Krum (Kromme) beurkunden: In den Auseinandersetzungen zwischen Abt Simon und seinem Kloster Schöntal (Schontale) einerseits sowie Simon, Hans, Eberhard, Albrecht, Martin, Dieter und anderen von Neudeck (Nydecke) andererseits behaupteten die von Neudeck, das Kloster sei wegen des Zehnten zu Degmarn (Deckmern) verpflichtet, zweimal wöchentlich in der Kapelle zu Degmarn eine Messe zum Gedenken an sie und ihre Vorfahren zu lesen; der Abt wies diese Forderung zurück. Daraufhin entschieden die A. gütlich zwischen den Parteien wie folgt: Abt und Konvent haben zu ewigem Gedenken die von Neudeck in ihr Seelbuch einzuschreiben, damit sie, ihre Vorfahren und Nachkommen der vom Kloster erworbenen geistlichen Wohltaten teilhaftig werden. Siegler: 1) - 2) die A. Ausf. Perg. - 2 Sg. anh. - Rv.: Compositio inter nos et validos de Neydeck racione ecclesie in Degmeringen