Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Oberfinanzdirektion Hannover (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Enthält: Allgemeine Verwaltung, u.a. Maßnahmen aus Anlass der Wiedervereinigung 1990, Personalangelegenheiten, Besitz- und Verkehrssteuerangelegenheiten, Verbrauchssteuerangelegenheiten, Zollverwaltung, Bundesvermögens- und Bausachen, Titelbücher der Oberfinanzkasse, Betriebslisten, gemeindefreie Bezirke
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Finanzverwaltung siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g466 ).
Nachdem das Landesfinanzamt Hannover 1937 in "Der Oberfinanzpräsident Hannover" umbenannt worden war, erfolgte nach dem Zweiten Weltkrieg durch das Bundes-Finanzverwaltungsgesetz vom 6. November 1950 eine erneute Umbenennung der Behörde in "Oberfinanzdirektion Hannover" mit dem Oberfinanzpräsidenten als leitendem Beamten (vgl. Amtsblatt für Niedersachsen, 1950, S. 352).
Mit der Entstehung des Landes Niedersachsen wurde zudem die territoriale Zuständigkeit der Dienststelle neu festgelegt: Nachdem 1934 mit der Errichtung eines eigenständigen Landesfinanzamtes Weser-Ems in Oldenburg die damaligen Regierungsbezirke Aurich und Stade (sowie der Bezirk Pyrmont und der Stadtkreis Hamburg-Wilhelmsburg) aus seiner Zuständigkeit ausgeschieden waren, wurde diese Abtrennung bereits 1945 auf Anordnung der Britischen Militärregierung rückgängig gemacht. Seit dem 1. Juli 1946 fiel die territoriale Zuständigkeit des Oberfinanzpräsidenten in Hannover mit den Grenzen des im selben Jahr gebildeten Landes Niedersachsen zusammen (vgl. Pitz, E., Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs zu Hannover, Bd. 2, Göttingen 1968, S. 259).
Durch Bundesgesetz schließlich wurde 1950 der Doppelcharakter der Behörde als Dienststelle des Bundes und des Landes festgelegt und wurden ihre Aufgaben in Grundzügen abgesteckt, an denen sich seitdem im wesentlichen nichts geändert hat (vgl. Bundesgesetzblatt 1949/50, S. 448 ff.; Die Bundesrepublik Deutschland. Staatshandbuch. Teilausgabe Niedersachsen, 1975, S. 44 ff.; Teilausgabe Bund I, 1977/78, S. 178; Nds. 220, Acc. 28/82, Nr. 1-6): Neben der Abteilung des Präsidialbüros (Pr) für übergreifende Aufgaben stehen
Geschichte des Bestandsbildners: 1) die Zoll- und Verbrauchssteuerabteilung (Z)
2) die Bundesvermögens- und Bauabteilung (V)
3) die Besitz- und Verkehrssteuerabteilung (St)
4) die Landesvermögens- und Bauabteilung (Bau)
5) die Oberfinanzkasse.
Der Verbrauchssteuerabteilung (Z) - besetzt mit Verwaltungsangehörigen des Bundes - kommt die Leitung aller Aufgaben zu, für die die Hauptzollämter oder Zollfahndungsstellen zuständig sind. Ebenfalls mit Verwaltungsangehörigen des Bundes besetzt ist die Bundesvermögens- und Bauabteilung (V), der die Verwaltung von Bundesvermögen und die Erledigung von Bauaufgaben des Bundes zukommt. Der Besitz- und Verkehrssteuerabteilung (St) - besetzt mit Verwaltungs-Angehörigen des Landes -, die in eine Besitz- und Verkehrssteuerabteilung Hannover (StH) und eine Besitz- und Verkehrssteuerabteilung Oldenburg (StO) zerfällt, untersteht die Durchführung aller Aufgaben, die den örtlichen Finanzämtern obliegen. Die Verwaltung der Umsatz- und Beförderungssteuer erfolgt dabei innerhalb dieser Abteilung durch Verwaltungsangehörige des Bundes, die dem Oberfinanzpräsidenten unmittelbar unterstehen. Allein in der Landeskompetenz steht die Landesvermögens- und Bauabteilung (Bau), zuständig für die Durchführung der Bauvorhaben des Landes. Die Oberfinanzkasse, die direkt dem Oberfinanzpräsidenten untersteht, gliedert sich in eine Abteilung für die Kassenverwaltung aus dem Geschäftskreis der Bundesangelegenheiten und eine Abteilung für die Kassenverwaltung aus dem Geschäftskreis der Landesverwaltung; ihr Leiter ist gleichzeitig Bundes- und Landesbeamter.
Geschichte des Bestandsbildners: Durch Verordnung des Bundesfinanzministeriums vom 4. März 1998 (BGBl. I S. 407) wurde die Zuständigkeit der Zoll- und Verbrauchssteuerabteilung der OFD Hannover auf Bremen und Sachsen-Anhalt ausgedehnt und die Zuständigkeit der Bundesvermögensabteilung der OFD Hannover wurde auf die OFD Magdeburg übertragen. Seit 2006 nimmt diese Aufgabe die zum 1. Januar 2005 neu gegründete Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit Sitz in Magdeburg wahr.
Seit dem 1. Januar 2008 ist die OFD Hannover eine reine Landesbehörde. Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes (BGBl. I, S. 846, 1202, letzte Änderung vom 13. Dezember 2007, BGBl. I, S. 2897) wurde die Abteilung für Zoll- und Verbrauchssteuern der Bundesfinanzverwaltung bei der OFD Hannover zum 31. Dezember 2007 aufgelöst. Die Aufgaben sind auf die Bundesfinanzdirektionen in Hamburg und Potsdam verteilt worden. Die Fachaufgaben der Zollverwaltung werden künftig auf der Ebene der örtlichen Behörden (bundesweit 43 Hauptzollämter mit derzeit 285 zugeordneten Zollämtern sowie acht Zollfahndungsämter) wahrgenommen.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: April 2008
Im Zuge der Verwaltungsreform in Niedersachsen wurden die beiden Besitz- und Verkehrssteuerabteilungen der Oberfinanzdirektion in Hannover und Oldenburg zum 1. Oktober 2004 neu organisiert. Die Bereiche Organisation, Personal, Haushalt und Finanz-Rechenzentrum sind seitdem bei der Steuerabteilung Hannover und der gesamte Steuerfachbereich bei der Steuerabteilung Oldenburg konzentriert. Bisher waren grundsätzlich sämtliche Bereiche, Ausnahmen insbesondere Haushalt, Aus- und Fortbildung und Finanz-Rechenzentrum, in beiden Steuerabteilungen vertreten.
Zum 1. Januar 2010 wurde die OFD Hannover mit der OFD Oldenburg, dem NLBV (Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung) und mit Teilen des bisher im Finanzministerium ansässigen Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen (LFN) zur Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD Niedersachsen) zusammengelegt (siehe Bestand Nds. 221).
Stand: Januar 2010
Bestandsgeschichte: Ein Teil der Ablieferungen setzten weithin vor 1945, zum Teil mit dem Jahre 1929 ein. Soweit möglich, wurden die Akten mit einer Laufzeit vor 1945 deshalb zum Vorbestand Hann. 210 (Landesfinanzamt, Oberfinanzpräsident) gelegt.
Der bislang eigenständige Bestand Nds. 221 (Oberfinanzkasse Hannover) wurde aufgrund des gegebenen Behördenzusammenhangs aufgelöst, seine Akten zum vorliegenden Bestand gelegt. Der Aufbau des Bestandes erfolgt entsprechend der organisatorischen Gliederung der Oberfinanzdirektion, die - dank der einheitlichen Bundesgesetzgebung - seit 1950 keine größeren Einschnitte erfahren hat. Lediglich die Akten des Bereichs Organisation und Verwaltung wurden - einschließlich der Personal- und Versorgungsakten - unabhängig von den sie produzierenden Abteilungen dem ersten Gliederungspunkt zugeordnet.
Stand: 1991
Bestandsgeschichte: Bei den Ablieferungen nach 1991 wurden die oben ausgeführten Verzeichnungskriterien zugrunde gelegt und die Gliederungspunkte bei Bedarf ergänzt.
Stand: Dezember 1999
Näheres zur historischen Entwicklung der Oberfinanzdirektion ist in der hausinternen Festschrift von Oberzollrat Hermann Wohlers zu finden, die anlässlich des 25jährigen Bestehens des Betriebsprüfungsdienstes Zoll verfasst worden ist. Diese Festschrift ist unter der Signatur Nds. 220 Acc. 28/82 Nr. 43 zu bestellen. Der Aktenplan für die Finanzverwaltung ist unter der Bestellsignatur Nds. 220 Acc. 144/95 Nr. 178 abgelegt.
Stand: September 2000
Zum 30. Juni 2014 wurde die Zuständigkeit für die KFZ-Steuer-Daten von der OFD auf die Zollämter verlagert. Diese KFZ-Steuer-Daten wurden vom Landesarchiv als nicht archivwürdig eingestuft. Informationen zum Fahrzeugbestand können besser beim Kraftfahrtbundesamt oder den Statistikbehörden ermittelt werden.
Stand: November 2014
Findmittel: EDV-Findbuch (2021)
Bearbeiter: Dr. Manfred von Boetticher (1991)
Bearbeiter: Dr. Gudrun Fiedler (1999)
Bearbeiter: Kirsten Hoffmann (2008)
Bearbeiter: Oliver Brennecke (2010/2014)
86,4
Bestand
Literatur: Kanther, Michael Alfred, Finanzverwaltung zwischen Staat und Gesellschaft. Die Geschichte der Oberfinanzdirektion Köln und ihrer Vorgängerbehörden 1824-1992, Köln 1993
Literatur: Mussgnug, Dorothee, Die Reichsfluchtsteuer 1931-1953, Berlin 1993, (Schriften zur Rechtsgeschichte, Bd. 60)
Literatur: Die geschichtliche Entwicklung der Steuerverwaltung in Niedersachsen und ihre Aufgaben, in: Neues Archiv für Niedersachsen, 9. Jahrgang, 1957/58, S. 1-6
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.