Kläger: Jakob Reimers, Bürger zu Hamburg, dann Johann Hamann in Hamburg, in Vollmacht des Georg Heinrich Freiherr von Baartig, russischer Kanzleirat (Kläger).- Beklagter: Garlieb Amsinck, Kaufmann und Bürger zu Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis; Verantwortlichkeit des Beklagten als Inhaber einer übertragenen Vollmacht (substituierter Mandatar) gegenüber dem Vollmachtgeber bei der Weitergabe auftragsmäßig 1750 aus einer Fallitmasse eingezogener Gelder in Höhe von 7004 Reichstalern an einen Dritten

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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