Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt den Ritter Konrad von Berlichingen mit seinen Gütern, namentlich seinem Erbteil zu Jagsthausen, dem Dorf Baumerlenbach (Erlebach), dem Weiler Möglingen (Meglingen), seinem Teil an Berlichingen und Unterkessach und seinen weiteren Besitzungen und Leuten, die er "umb die Jagst" hat, treuer Dienste wegen in seinen Schirm. Der Pfalzgraf versichert, Konrad und die Seinen gleich den Landen und Leuten seiner anderen Ritter und Edelknechte zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor ihm, seinem Hofrichter und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt und sie dem nachkommen wollen. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute, insbesondere zu Weinsberg, Möckmühl und Neuenstadt am Kocher dahin an, dass sie Konrad mit seinen Gütern und Leuten schirmen und sie in keiner Weise schädigen und verunrechten. Für den Schirm sollen Konrads Untertanen, die darin inbegriffen sind, jährlich zu Martini [11.11.] gemeinsam 10 Malter Schirmhafer an den pfalzgräflichen Keller zu Möckmühl reichen.