Das Baseler Konzil ermächtigt den Dompropst von Minden, Abt und Konvent von St. Mauritz und Simeon wegen des Sakrileges, dass sie gegen den Willen des abwesenden Bischofs bauliche Änderungen an der alten Kirche auf dem Werder vorgenommen und diese dadurch profaniert hätten, zu absolvieren. Joh. Synart.