Philipp von Riedern reversiert gegenüber Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz über die Schirmlegung seines Hofes genannt Esselbrunn (Eschelbronn vor Öern) mit Hofmann, Schäfer, Leuten und Zubehör. Philipp versichert, dass der Pfalzgraf nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist, falls Güter und Leute in der Zeit des Schirmes Schaden erleiden und nimmt ihn von allen diesbezüglichen Forderungen aus.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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