Als Mannlehen: 1.) das Dorf Obermöllrich [Stadtteil von Fritzlar, Schwalm-Eder-Kr.] mit der gemeinen Weide und allem Zubehör; 2.) das halbe Dorf z...
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Urk. 14, 8128
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Lynne, Nr. 1
A I u, von Linne sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe L >> Li >> Linne, von
1494 Juli 25
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Als Mannlehen: 1.) das Dorf Obermöllrich [Stadtteil von Fritzlar, Schwalm-Eder-Kr.] mit der gemeinen Weide und allem Zubehör; 2.) das halbe Dorf zu Maden [Stadtteil von Gudensberg, Schwalm-Eder-Kr.] und zuvor ein Achtel des ganzen Dorfes an Holz, Feld, Wasser und Weide; 3.) die halbe Forstmühle [Mühle auf der Gemarkung Niedervorschütz, Stadt Felsberg, Schwalm-Eder-Kr.] und ein Achtel zuvor; 4.) das Recht der Familie von Linne an dem Kirchschatz zu Maden; 5.) drei Hofstätten zu Gudensberg [Stadt, Schwalm-Eder-Kr.], die den von Linne von den von Wichdorf vererbt worden sind. Zu Burglehen: 6.) die Behausung zur Altenburg [Burg in der Gemarkung der Stadt Felsberg, Schwalm-Eder-Kr.] sowie ein dortiger Baumgarten mit etlichen Äckern auf dem (Hanewinckel); 7.) eine freie Trift, ein Baumgarten und ein Hof zu Heckershausen [Wüstung in den Gemarkungen Gungelshausen und Merzhausen, Gem. Willingshausen, Schwalm-Eder-Kr.], wo Hermann (Zcams) Sohn gesessen hat; 8.) ein freier Burgsitz zu Niedenstein [Burg in der Gemarkung der Stadt Niedenstein, Schwalm-Eder-Kr.] sowie zwei Gärten, jeweils einer vor dem Ober- und dem Untertor; 9.) die dortige niederste Mühle; 10.) acht Pfund Pfennige und acht Schillinge hessischer Währung anfallend an Michaelis aus den Dörfern Mosheim [Ortsteil der Gem. Malsfeld, Schwalm-Eder-Kr.] und Ostheim [Ortsteil der Gem. Malsfeld, Schwalm-Eder-Kr.]. DIe Lehen hatten bereits die Eltern des 1485 Belehnten inne. Der Ehefrau des 1494 Belehnten wird die Leibzucht an dem Dorf Möllrich zugestanden.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Otto von Linne
Vermerke (Urkunde): Siegler: Otto von Linne
Belehnte/r: Otto von Linne
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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