Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht Lorenz Becker und seiner Ehefrau auf beider Lebtag die Mühlstatt mit Zubehör unterhalb des Schlosses Wachenheim an der Haardt. Die Empfänger sollen auf eigene Kosten eine neue Mühle mitsamt Behausung und Ställen für Pferde, Kühe und Schweine errichten, wie sich dies für die Errichtung einer Mühle ziemt. Der Pfalzgraf will ihnen dazu Holz und Stein in Fron an die Mühlstatt bringen lassen. Die Inhaber sollen jährlich zu Martini [11.11.], beginnend mit dem Jahr 1480, 20 Malter Korn Speyerer Maß und 1 Pfund Pfennige zinsen und an den pfalzgräflichen Zollschreiber nach Oggersheim (Agerßheim) reichen. Nachdem die Mühle mit Haus, Ställen und "lauffenden geschirr" gebaut und bereitet wurde, sollen beide die Güter in gutem Bau halten. Lorenz setzt dem Pfalzgrafen ein Stück Wiese in der Gemarkung zu Wachenheim, angrenzend an Friedrich Stefen und die Straße, zu Unterpfand, das bei Zinsversäumnis oder Vernachlässigung der Mühle als Eigengut an den Fürsten fallen soll. Nach dem Tode des Lorenz und seiner Ehefrau soll die Mühle an den Pfalzgrafen zurückfallen; stellen jedoch ehrbare Leute fest, dass der Bau wie verabredet erfolgt ist, soll das Unterpfand an die Erben der Eheleute fallen. Damit der Bau "dester statlicher" geschehe, befreit der Pfalzgraf die Beständer auf ihren Lebtag von Bede, Steuer, Fron-, Reis- und Wachdienst und anderen Beschwerungen für einen Freisitz an der Mühlstatt, für weitere Güter sollen sie jedoch wie andere Bürger von Wachenheim Bede geben. Der Pfalzgraf weist Schultheißen, Bürgermeister, Räte und die Gemeinde zu Wachenheim um Beachtung dieser Freiheiten an.