In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
9-1-0 Protokolle der Ausschüsse, Bezirksvertretungen, Beiräte und Verwaltungsgremien Protokolle der Ausschüsse, Bezirksvertretungen, Beiräte und Verwaltungsgremien
Protokolle der Ausschüsse, Bezirksvertretungen, Beiräte und Verwaltungsgremien >> Gremien des Stadtrates >> Beiräte und Räte
Der Beirat für Menschen mit Behinderung findet seine rechtliche Grundlage im Behindertengleich-stellungsgesetz NRW. Die Stadt Düsseldorf hat sich durch Satzung verpflichtet, diesen Beirat zu bilden. Er besteht überwiegend aus Mitgliedern, die von Behindertenorganisationen bestellt werden. Die Amtszeit des Beirates für Menschen mit Behinderung beträgt fünf Jahre. Die erste Sitzung des Beirates fand am 21. August 2008 statt.