Alhard von Quernheim, Domherr zu Paderborn, versetzt dem Domkapitel zu Paderborn für 50 rheinische Goldgulden eine Rente von 2 1/2 Goldgulden aus dem Mühlenpfennig und Brotkorn seiner Präbende. Bürgen und Testamentsexekutoren: Melchior von Plettenberg und Wilhelm Schilder, Domherren zu Paderborn. Siegelankündigung des Ausstellers und der Bürgen. Datum: in profestor Michaelis archangeli.