Vor Hinrich Sluter, weltlichem Richter zu Soest, erscheinen Hinrich Dailhoff und Johan Weminckhoff, Kirchmeister zu Dinker (Dincker), mit Hinrich Voss, der auf Nottebomes Hofe zu Eilmsen (Eheilmckhusen) wohnt, der aussagen soll, was er über den sogenannten Koerninck Acker wisse und ob nicht das Eigentum (erffteil) daran der Kirche zustehe und dieser nicht zwei Pfund Wachs davon zu erbringen seien. Dies wird von Anna Klocke, Witwe des Bürgermeisters Gossen Michels in Soest, durch ihren Vormund und Anwalt bestritten, der erklären läßt, daß die Kirchmeister wegen dieser Sache schon zuvor Beweise zu bringen versucht hätten, wogegen der + Gossen Michels Einspruch erhoben hätte. Hinrich Voss, der vierzig Jahre auf Vosses Hofe zu Eilmsen gewohnt und zuerst dem + Roleff Klote zu Nateln (Nartelen), dann dem Bürgermeister Gossen Michels die Pacht bezahlt hat, sagt aus, er habe keine zwei Pfund Wachs gegeben, diese seien aber aus dem Korninck Acker von den Kirchmeistern erhoben worden. Ob aber das Eigentum (erfftail) davon der Kirche zu Dinker zustehe oder zu seinem Hofe gehöre, sei ihm unbewußt. Zu behuf der Kirche zu Dinker lassen sich die Kirchmeister das gerichtlich bestätigen. Siegelankündigung des Richters. Zeugen: Albert von der Horst, Diderich Koster und Jasper Khoip, geschworene Standgenossen des Gerichts.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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