König Vladislav II. von Ungarn und Böhmen befiehlt Landvogt Sigmund von Wartenberg auf Tetschen, dass dieser in der Sache zwischen Hans und Nickel Rechenberg, die des Königs Recht haben, einerseits und Caspar Rechenberg, der meine, es zu haben, diese zu einem Rechtstag am 26. August vorzuladen und die Sache zu entscheiden.

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Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen
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